Unsere Deckbedingungen

Zur Bedeckung durch unseren Hengst Odur vom Seiterhof werden hauptsächlich eingetragene, reinrassige Islandstuten mit Papieren aufgenommen.
Der Abstammungsnachweis (beidseitig kopiert) der Stute muss der Anmeldung als Kopie beigelegt werden oder bei Anlieferung der Stute abgegeben werden.
Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Falls sich auf unserem Hof befindliche Pferde mit ansteckenden Krankheiten einer Fremdstute infiziert haben, muss der Stutenbesitzer für sämtliche Kosten und Tierarztkosten (einschließlich das Ableben der sich am Hof befindenden Pferde) sowie für den gesamten Verdienstentgang des Hengsthalters aufkommen.

Von den Stuten wird eine Tupferprobe verlangt. Diese wird bei uns am Hof von unserem Tierarzt auf Kosten des Stutenbesitzers durchgeführt.
Die Stuten werden ausnahmslos unbeschlagen dem Hengst zugeführt. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend.

Die Stuten werden an der Hand oder auf der Weide vom Hengst gedeckt. Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen.
Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung),Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache.

Der Haftungsausschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch für Schäden, die durch die Zuführung des Hengstes oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist der Hengsthalter nicht haftpflichtig.
Die Haftung der Deckstation beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhaftung und sonstige Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.

Sollte 60 Tage nach dem letzten Decksprung des Hengstes die Nichtträchtigkeit der Stute durch einen Tierarzt bescheinigt werden, so kann die Stute kostenlos im selben oder nächsten Jahr (je nach Deckzeit des Hengstes) einmal nachgedeckt werden. Das Weidegeld und der Decktaxzuschlag müssen jedoch jeweils nochmals bezahlt werden.
Bei Anlieferung der Stute müssen die Deckgebühr sowie der Decktaxzuschlag entrichtet werden. Das Weidegeld sowie allfällige Nebenkosten werden mit der Abholung der Stute fällig.

Gerichtsort und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.

Decktermine geben wir auf Anfrage bekannt, vorzugsweise ab April bis September.

Deckgebühr: € 440,-
Weidegeld pro Tag € 6,-

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